Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Architektur- und Planungsleistungen des Studio Akytektur (nachfolgend „Studio") gegenüber Unternehmer:innen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende Bedingungen des:der Auftraggeber:in werden nicht anerkannt, es sei denn, das Studio stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu.
Vertragsschluss
Angebote des Studios sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Studios oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).
Leistungsumfang
Inhalt und Umfang der vom Studio zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, orientiert sich der Leistungsumfang an den Leistungsphasen 1–9 der HOAI 2021.
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs („Besondere Leistungen") werden gesondert beauftragt und vergütet.
Mitwirkung der Auftraggeber:in
Auftraggeber:in stellt dem Studio alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarten Termine in angemessenem Umfang.
Honorar & Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung nach den Grundlagen der HOAI 2021 oder nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von —. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Abschlagsrechnungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt gestellt werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
Nutzungs- & Urheberrechte
Sämtliche vom Studio erstellten Pläne, Skizzen, Modelle und sonstige urheberrechtlich geschützte Werke bleiben Eigentum des Studios.
Auftraggeber:in erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für das jeweilige Bauvorhaben. Eine Mehrfachverwendung oder Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Studios.
Haftung
Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftpflichtversicherung besteht beim — mit einer Deckungssumme von —.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht offenkundig sind. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragslaufzeit hinaus.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist —, soweit Auftraggeber:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (salvatorische Klausel).